Platzbetrieb ab 02.11.2020

Aufgrund der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) Vom 30. Oktober 2020 gültig ab 02.11.2020 ist auf unserer Anlage nur noch Einzel erlaubt.

Sport und Freizeit § 10 Sport

(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Näheres unter: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/12._CoBeLVO.pdf

Ab 07.11.2020 werden schrittweise die Plätze geschlossen. Auf drei Plätzen wollen wir bis zum “Winter” die Spielmöglichkeit weiter erhalten.

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